Ihr neuer Stapler- per Mietkauf, Leasing oder Finanzierung

Ob der Kauf eines neuen Gabelstaplers sinnvoll ist; ob Finanzierung bzw. Leasing die bessere Idee ist – oder ob die Wahl auf Mietkauf fallen sollte: Das ist nicht nur eine Frage der Präferenzen, sondern vor allem der ökonomischen Planung für Ihren Stapler-Fuhrpark im Lager, in der Industrie, auf Umschlagplätzen oder in sonstiger Intralogistik. Werfen wir gemeinsam einen Blick auf die jeweiligen Vorzüge beim Erwerb eines Staplers:



Nach Kauf eines neuen Elektro-, Diesel- oder Gasstaplers bei DREGAB kann dieser im Betriebsvermögen aktiviert und entsprechend abgeschrieben werden – das ist die klassische Lösung und für viele Intralogistik-Manager und Betreiber eines Stapler-Fuhrparks der richtige Weg. Die beschriebenen Auswirkungen sind bei der Stapler-Finanzierung ganz ähnlich; der Unterschied liegt vor allem in der „gestückelten“ Investition.

Das Leasing wiederum hilft, eine hohe einmalige Investition zu vermeiden und die Liquidität zu erhalten. Der neue Stapler wirkt sich nicht auf das Betriebsvermögen aus. Die steuerliche Behandlung orientiert sich daran, dass die Leasingzahlungen einer Nutzungsgebühr für das geleaste Flurförderzeug entsprechen.

Nah verwandt mit dem Stapler-Leasing ist die Miete von Staplern, Lagergeräten und Flurfördertechnik. Noch flexibler als bei einem meist langfristigen Leasingvertrag lässt sich hier die Nutzungszeit gestalten. Bei DREGAB sind unterschiedliche Mietmodelle darstellbar – etwa die stunden- oder tageweise Kurzzeitmiete, die Wochenmiete und Monatsmiete von Staplern oder die Langzeitmiete bis hin zum Mietkauf.

Sie sehen: Viele Wege führen zu einem Gabelstapler von DREGAB. Welchen Sie einschlagen, ist eine Sache der Stapler-Aufgaben in der Intralogistik und der betriebswirtschaftlichen Planung für Ihren Fuhrpark. Die Verkaufsberater von Dresdner Gabelstapler Verkauf und Service GmbH sind bestens geschult und unterstützen Sie gerne bei Ihren Überlegungen zu Leasing, Finanzierung oder Kauf eines Staplers.

Wichtig: Alle zuvor genannten Szenarien sind beispielhaft und sollen der allgemeinen Information dienen, nicht aber konkrete steuerliche Hinweise darstellen. Wir dürfen, können und möchten keine steuerliche oder steuerrechtliche Beratung leisten: Dies obliegt Ihrer/Ihrem Steuerberater/in. Sie sollten sie/ihn auch in Ihre endgültige Stapler-Entscheidung einbeziehen.